S a t z u n g
§ 1
01.01.1985 unter dem Namen „Harburg-Hausbrucher Skatfreunde“ gegründete Skatclub ab dem 01.01.1991 den Namen
Der Verein ist Mitglied in der Verbandsgruppe 03.34 „Nord/Niedersachen“, dieser ist im Landesverband 03 Niedersachsen/Bremen und dieser im Deutschen Skatverband e.V.
§ 2
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1.Vorsitzender
2.Vorsitzender
Kassierer/in
Erweiterter Vorstand: Kassenprüfer/Rechnungsprüfer & Spielleiter sowie Ältestenrat.
Der Vorstand ist für 2 Jahre gewählt.
Der/Die Kassierer/in gibt 1x Jährlich, zur Jahreshauptversammlung, einen schriftlichen Kassenbericht ab. Die Kassenprüfung erfolgt nach Absprache vor der Jahreshauptversammlung.
Verfügungen vom Sparkonto können nur mit zwei Unterschriften erfolgen, die Verfügungsberechtigten sind die Kassiererin, der 1. und der 2. Vorsitzende.
§ 3
Mitglied kann jede/r Skatspieler/in werden, welche mindestens an 3 Skatabenden
teilgenommen hat. Für die Aufnahme des neuen Mitgliedes müssen zwei Drittel der anwesenden Mitglieder stimmen. Auf Antrag nur eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden.
Die Ergebnisse der letzten 3 Skatabende vor Beitritt werden rückwirkend für die
Clubmeisterschaft gewertet.
§ 4
Der Jahresbeitrag beträgt 25,00 € und ist bei Eintritt zu zahlen. Bei bestehenden Mitgliedern, wird der Beitrag vom Spargeld abgezogen. In besonderen ( persönlichen ) Fällen können Ausnahmen (z. B. Verrechnung des Beitrages mit den Spesen o.ä.) gemacht werden.
In (privaten wirtschaftlichen) Ausnahmefällen kann der Vorstand über eine Aussetzung des Beitrages entscheiden.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.
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Bei Liga- und Pokalspielen, sowie Meisterschaften erhalten die spielenden Teilnehmer 5,00 € je Serie, außerdem erhält der Fahrer eine Pauschale die individuell zwischen Fahrer und Präsidium ausgehandelt wird. Für Versammlungen erhalten die Teilnehmer 5,00 € Spesen.
Bei Spielen auf höherer Ebene, wenn z.B. Hotelkosten anfallen, wird ebenfalls eine
Pauschale ausgehandelt. Diese sollte vorher mit anderen Mitgliedern besprochen werden.
§ 5
Weihnachtsfeier an jedem 3. Sonnabend im Dezember.
Auf der Jahreshauptversammlung gibt der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht ab
und ist anschließend durch die Mitgliederversammlung zu entlasten. Bei Nichtentlastung ist sofort eine neue Hauptversammlung zu bestellen.
§ 6
Eine außerordentliche Hauptversammlung kann vom Vorstand beantragt werden. Die Bekanntgabe erfolgt 2 Wochen vorher schriftlich unter Angabe von Gründen.
§ 7
möglich und bedürfen der ¾ Mehrheit. Auf Verlangen von nur einer Person muss
geheim abgestimmt werden. Bei Wahlen sowie Anträgen die keine Satzungsänderung bedeuten genügt eine einfache Mehrheit.
§ 8
An den Clubabenden werden 2 X 9 Runden gespielt.
Spieltag ist jeweils Freitag 18.30 Uhr. Teilnehmer die später kommen, steigen wenn möglich in die laufende Serie ein.
Am ersten 1. Spieltag wird gelost, danach wird nach dem letzten gespielten Ergebnis inklusive der Gäste gesetzt. Spieler/innen die noch kein Ergebnis haben, werden an den hinteren Tischen eingeordnet.
§ 9
Der Einsatz am Skatabend beträgt 7,00 €, davon sind 2,00 € Spargeld. 1,00 € geht in die Kasse & 4,00 € werden ausgespielt.
Die Abreizgelder betragen bis zum 3. Spiel 0,50 € und ab dem 4. Spiel 1,00 €.
An den Skatabenden werden doppelte Listen geführt.
An den Skatabenden wird auch geramscht (Wer die wenigsten Pkt. hat, bekommt ein gewonnenes Spiel angeschrieben).
Das Spargeld wird bei der Weihnachtsfeier ausgezahlt. Das Spargeld beträgt mindestens 2,00 € je Spieltag und kann je nach Kassenlage höher ausfallen. Über das Spargeld für die Gäste entscheidet der Vorstand nach Kassenlage.
Erster Spieltag der Meisterschaft ist am 2. Spieltag im Dezember, der letzte Spieltag am 1. Spieltag im Dezember.
Nach dem erzielten Jahresspielergebnis wird der Clubmeister, der Vizemeister,
der Dritte sowie die beste Dame ermittelt, die anstelle von Pokalen (€50,-/ € 30.-/ € 20.-/ € 20.-) Geldpreise erhalten. Für die Teilnahme hierbei sind mindestens 30 Spieltage Pflicht.
Die Mannschaften werden bei der Jahreshauptversammlung beschlossen, die Aufstellung erfolgt individuell, allerdings in Anlehnung an die Rangliste.
Fällt ein Spieler unangenehm oder störend am Spielabend oder als Gast auswärts
auf, wird er verwarnt.
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Bei dreimaliger Verwarnung erfolgt der Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss bedarf der 2/3 Mehrheit. Dem Betroffenen ist jedoch ausreichend Zeit zur Rechtfertigung und ggf. zum Widerspruch zu geben. Über dem Ausschluss muss auf Verlangen geheim abgestimmt werden.
Ein ausgeschiedenes Mitglied hat Anspruch auf das angesparte Geld. Er verliert jedoch sofort alle anderen Rechte gegenüber dem Verein.
§ 11
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden bei einer Versammlung bestimmt. Für Ehrenmitglieder entfällt der Jahresbeitrag.
§ 12
Über die Teilnahme von Gästen an der Weihnachtsfeier entscheidet der Vorstand.
§ 13
Mitglieder haften bei Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen.
§ 14
Es muss ständig ein Kassenbestand von mindestens 250,00 € bestehen. Sollte der Bestand niedriger sein, sind die Mitglieder zu informieren.
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Reinhard Heinsohn Rüdiger Listing Petra Seeger- Heinsohn
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer/in